Wappen

Wappen der Familie Jeschke


Auch Sie sind offiziell berechtigt, ein Familienwappen zu führen. Ich fertige für Sie Ihr persönliches Familienwappen nach heraldischen Grundsätzen. Das Familienwappen wird in die Deutsche Wappenrolle eingetragen, und ist somit nach §12 BGB als Persönlichkeitskennzeichen geschützt. Die Eintragung in die Wappenrolle bestätigt, daß das Wappen korrekt gestaltet ist. Nur heraldisch, und graphisch einwandfreie Wappen kommen zur Eintragung. Die Registrierung bietet außerdem Schutz vor Mißbrauch und Verlust. Das neue Namensrecht, das die Wahl des Familiennamens freistellt, und nicht mehr den Mannesnamen vorschreibt, bringt keine Änderung in der Wappenführung mit sich. Das Wappen ist mit dem Namen verbunden und ein Familienwappen. So bleibt es auch erhalten, wenn die Tochter ihrer Familie den Namen gibt.

Preis auf Anfrage.